NGT-Essentials: Alles Wichtige zu den Neuen Genomischen Techniken auf einen Blick
Die Debatte um Neue Genomische Techniken (NGT) geht in die vorerst finale Runde: bald soll auf EU-Ebene entschieden werden, ob und unter welchen Bedingungen die neuen Methoden der Pflanzenzüchtung in der EU angewendet werden können. Auf unseren Blogs haben wir in den letzten Jahren zu den zentralen Aspekten dieser Debatte Beiträge, Webinare, Einschätzungen von Expert:innen, Positions- und Hintergrundpapiere veröffentlicht. Von den wissenschaftlichen Grundlagen über die Chancen für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft, über die Frage der Kennzeichnung bis hin zu Patenten: Hier haben wir das Wichtigste noch einmal kompakt zusammengestellt. Unsere NGT-Essentials.
++ Aktuell: In der EU wird gerade die Regulierung von NGTs politisch diskutiert. Worum es beim aktuell vorliegenden Entwurf der EU-Kommission genau geht, wird von Jens Kahrmann und Georg Leggewie in diesem Gastbeitrag verständlich und kompakt zusammengefasst. ++
Die Chancen: Präzisere Züchtung für eine nachhaltige Landwirtschaft
Zahlreiche Forschungsprojekte in vielen Ländern der Welt und an vielen unterschiedlichen Pflanzen zeigen, wie vielfältig und sinnvoll NGTs zu einer nachhaltigen, vielfältigen, klimafreundlichen und -resilienten Landwirtschaft beitragen können. In unserer CRISPR-Bibliothek, die momentan erweitert wird, findet sich eine Auswahl anschaulicher Beispiele. Bereits 2019 hat Dominik Modrejewski in diesem Beitrag aufgezeigt, dass es dabei um sehr viel mehr geht als nur Toleranzen gegen Pflanzenschutzmittel. Die immer noch häufig zu hörende Behauptung, es würden hauptsächlich Herbizidtoleranzen fokussiert, ist längst widerlegt. Das zeigt auch die umfangreiche Datenbank der EU-SAGE. Danach sind 21,8% der bekannten Forschungsarbeiten zu NGTs bei Pflanzen auf biotischen Stress (Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheitserregern und Schädlingen) ausgerichtet, 10,6 % richten sich auf die Anpassung gegenüber abiotischer Stressoren wie Hitze, Kälte und Trockenheit.
Neben vielen anderen Technologien (bspw. Precision Farming) und neuen Ansätzen (bspw. Agroforst), können also auch NGTs zu einer umweltverträglichen Landwirtschaft beitragen. Wie so eine Zukunft aussehen könnte, beschreiben Robert Hoffie und Martin Reich in diesem Beitrag.
Die Risiken: Ökologische Bedenken sind unbegründet
Direkte negative Auswirkungen von mit NGTs oder auch klassischer Gentechnik gezüchteter Pflanzen auf andere Organismen oder gar Ökosysteme wurden bisher durch keinerlei wissenschaftliche Studien belegt. Im Gegenteil belegen zahlreiche, auch öffentlich finanzierte Studien ihre Sicherheit.
In diesem Webinar mit Expert:innen aus Landwirtschaft und Biodiversität geht es um das Zusammenspiel von Biodiversität und Pflanzenzüchtung.
Dass die Anwendung von Gentechnik zu mehr Monokulturen und Reinkulturen führen würde, ist eine weit verbreitete Fehleinschätzung, wie dieser Beitrag von Margareta Hellmann zeigt.
Wahlfreiheit: Wird durch eine neue Regelung erst wirklich ermöglicht
Das Argument der Wahlfreiheit gegen einen einfacheren Zugang zu NGTs ins Feld zu führen ist so erfolgreich wie unlogisch. In dieser Analyse leitet Robert Hoffie her, warum gerade eine neue Regulierung für mehr echte Wahlfreiheit sorgen würde. Es könnten dann nämlich, im Gegensatz zu jetzt, sowohl konventionelle und biologische als auch mit NGTs gezüchtete Pflanzen angepflanzt, gehandelt und gekauft werden. Entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zu Verbraucher:innen würde die Neuregelung für mehr und nicht, wie so oft behauptet, für weniger Wahlfreiheit sorgen.
Kennzeichnung: Ein Leben “Ohne Gentechnik” ist weiterhin möglich (aber sinnlos)
Obwohl es auf den ersten Blick naheliegend erscheint, eine Kennzeichnung von NGT1-Pflanzen (= mit Veränderungen, wie sie auch durch konventionelle Züchtung zustande kommen können) zu fordern, sprechen deutlich mehr und stichhaltige Argumente dagegen. Die zwei wichtigsten sind:
- Keine Möglichkeit des Nachweises: Per Definition lassen sich bei NGT1-Pflanzen keine genetischen Veränderungen nachweisen, die nicht auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung entstehen können. Die Behauptung einiger Organisationen, NGT1-spezifische Veränderungen im Erbgut ließen sich nachweisen, wurde durch unabhängige Wissenschaftler widerlegt, wie Margareta Hellmann in diesem Beitrag schreibt. Eine verpflichtende Kennzeichnung von NGT1 käme deshalb einem faktischen Verbot gleich, da sie rechtlich nicht umsetzbar ist (da nicht nachweisbar).
- Fairness durch Gleichbehandlung: Die neue Regelung würde NGT1-Züchtungen lediglich jenen gleichstellen, die durch klassische Mutagenese, etwa mithilfe von Strahlung oder Chemikalien, erzeugt wurden und deshalb bereits aus der Gentechnik-Kennzeichnung ausgenommen sind. Sie finden sich in jedem Supermarkt, auch als Bio-Ware (mehr dazu hier). Es wäre inkonsistent, unfair und Verbraucher:innen gegenüber intransparent, diese Pflanzen und Lebensmittel unterschiedlich zu behandeln. Zudem belegt eine erdrückende Mehrheit wissenschaftlicher Studien der letzten Jahrzehnte, dass von biotechnologischen Verfahren in der Pflanzenzüchtung kein erhöhtes Risiko ausgeht (was nur logisch ist, da es sich um dieselbe Art von Veränderung handelt).
Auch wenn mit der neuen Gesetzgebung NGT1 zukünftig genauso von der Gentechnik-Regulierung ausgenommen würde wie heute schon die Mutagenese, könnten Kennzeichnungen wie „Ohne Gentechnik“ weiterhin rechtssicher, nach derzeitigem Schema, vergeben werden. Die vorgeschlagene Regelung zu NGT1 stellt also kein Hindernis für die bestehende Lebensmittelkennzeichnung dar.
Biolandbau: Kann weitermachen wie bisher
Im Unterschied dazu lässt sich eine Nichtverwendung bestimmter Methoden deutlich einfacher handhaben. Der ökologische Landbau praktiziert dies seit vielen Jahren erfolgreich, denn zum Beispiel auch eine Anwendung von synthetischem Dünger wird durch die Bio-Kennzeichnung ausgeschlossen, obwohl sie nicht im Produkt nachgewiesen werden kann. Die Biobranche kann ihre Kriterien also problemlos um einen Ausschluss von NGTs in der Züchtung erweitern. Auf eigenen Wunsch ist der Biolandbau von der Zulassung von NGT-Pflanzen ausgenommen (siehe Artikel von Robert Hoffie). Die Wahl, keine mit NGTs gezüchteten Pflanzen zu konsumieren, besteht also weiterhin. Noch mehr kann eine neue Regulierung die Bedarfe einer einzelnen Branche gar nicht adressieren.
Akzeptanz: methodisch korrekte Umfragen zeigen positive Einstellung
Eine evidenzbasierte Auseinandersetzung mit diesem Thema erfordert, dass auch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es um eine so zentrale Entscheidungsgrundlage wie die Akzeptanz in der Bevölkerung geht. Viele Entscheidungsträger:innen gehen davon aus, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich eine „gentechnikfreie“ Landwirtschaft wünscht. Diese Annahme stützt sich jedoch auf Umfragen, die aus sozialwissenschaftlicher Sicht methodisch sehr fragwürdig sind.
Werden methodisch fundierte Umfragen durchgeführt, die die Problemstellung verständlich darstellen, Hintergrundinformationen liefern und Zielkonflikte einbeziehen, ergibt sich ein differenziertes Bild, statt pauschaler Ablehnung. Dabei zeigt sich, dass NGTs in der Bevölkerung durchaus auf breite Zustimmung stoßen.
Ein Gastbeitrag der Sozialwissenschaftlerin Angela Bearth fasst diese Erkenntnisse zusammen und stellt ein Beispiel aus der eigenen Forschung vor. Eine breite Ablehnung gegenüber Innovationen in der Züchtung, inklusive NGTs, in der Bevölkerung existiert nicht.
Schutzrechte: Patente sind nicht nur schlecht, aber es gibt gute Alternativen
Ebenso naheliegend wie die Forderung nach einer Kennzeichnung erscheint vielen auch der Wunsch, Patente auf bestimmte Eigenschaften von Pflanzen zu verhindern. Doch wie bei vielen Aspekten dieser Debatte geht dabei oft die notwendige Differenzierung verloren, und bestehende Zielkonflikte bleiben unbeachtet.
Patente haben sich in vielen Wirtschaftsbereichen als wirksames Schutzinstrument bewährt. Sie schaffen ein Gleichgewicht zwischen dem Anreiz zur Innovation, der Refinanzierung des Entwicklers oder der Entwicklerin und dem breiten Zugang zu neuen Entwicklungen für die Gesellschaft. In der Pflanzenzüchtung existiert darüber hinaus das Sortenschutzrecht: Züchter erhalten damit ein exklusive Vertriebsrecht für ihre geschützte Sorte. Im Sortenschutz verankert ist aber auch das sogenannte Züchterprivileg, dieses berechtigt Züchtende dazu, mit den geschützten Sorten anderer, eigene neue Sorten zu entwickeln. Dieses Sortenschutz-System hat sich vor allem in Europa bewährt und trägt erheblich zur Innovationskraft der Pflanzenzüchtungsbetriebe bei.
Doch auch für die mit NGTs entwickelten Eigenschaften, die Zugang in mehrere Sorten finden können, braucht es eine Form von Schutz, denn ihre Erforschung und Entwicklung kosten Geld. Im Gegensatz zum Sortenschutz machen Patente zudem den Fortschritt – in diesem Fall die zugrunde liegenden genetischen Veränderungen – für alle transparent und einsehbar. Dieses Prinzip hat in zahlreichen Industrien dazu beigetragen, Innovationen breit zugänglich zu machen und Fortschritt zu ermöglichen.
In diesem Webinar erklären Expert*innen ihre Sicht auf die Frage von Patenten und anderen Schutzrechten in der Pflanzenzüchtung.
Ziel muss es sein, Schutzrechte nicht pauschal abschaffen zu wollen, sondern sie gerecht, verhältnismäßig und transparent zu gestalten, wie wir es als Öko-Progressives Netzwerk gemeinsam mit WePlanet in einem aktuellen White Paper fordern.
Bürokratie als Mittel der Verhinderung
Man könnte meinen, einem demokratischen Kompromiss am besten gerecht zu werden, indem möglichst viele Bedenken durch Ergänzungen des Entwurfs und durch Auflagen für die Anwendung NGTs berücksichtigt würden. Dabei wird jedoch oft übersehen, dass wachsende bürokratische Hürden letztlich ebenfalls eine Ausbremsung oder gar Blockade der Technologie bewirken können.
Zumindest wird dies von jenen übersehen, die tatsächlich an einem konstruktiven Kompromiss interessiert sind. Denjenigen hingegen, die eine Verhinderung der Technologie anstreben, ist diese taktische Möglichkeit durchaus bewusst.
Wenn der langwierige und aufwändige Prozess der Gesetzesnovellierung schließlich in einem überregulierten „Gentechnikrecht 2.0“ mündet, ist nichts gewonnen – weder für den Fortschritt in der Pflanzenzüchtung noch für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der EU-Politik.
Mehr zur Pflanzenzüchtung vor dem Aktenberg gibt es in diesem Beitrag von Jana Gäbert und David Spencer.

- NGT-Essentials: Alles Wichtige zu den Neuen Genomischen Techniken auf einen Blick - 20. August 2025
- Mitgliederversammlung 2024 in Münster - 20. März 2024
- CRISPR möglich machen, Nachhaltigkeit voranbringen: Unsere Rückmeldung an die EU-Kommission - 7. Dezember 2023
Getagged mit:crispr, CRISPR/Cas, eu, Genomeditierung, landwirtschaft, ngt, NZT, pflanzenzüchtung, Reglierung

„WER HAT EUCH DENN GEKAUFT?!“
„Keine Möglichkeit des Nachweises: Per Definition lassen sich bei NGT1-Pflanzen keine genetischen Veränderungen nachweisen, die nicht auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung entstehen können. Die Behauptung einiger Organisationen, NGT1-spezifische Veränderungen im Erbgut ließen sich nachweisen, wurde durch unabhängige Wissenschaftler widerlegt, wie Margareta Hellmann in diesem Beitrag schreibt. “
Das ist falsch. Weder ist die vorgeschlagene Definition im Annex 1 eine Vorgabe, dass diese Pflanzen auch auf natürlichem Wege oder durch konventionelle Züchtung entstehen können noch ist eine Detektion unmöglich.
Beachten sie bitte den Preprint des BfN: https://www.preprints.org/manuscript/202506.1088/v1
-> Äquivalenzannahme ist unhaltbar: formale Kriterien (z. B. ≤20 Mutationen) reichen zur Risikoeinschätzung nicht aus!
Und die Ergebnisse von https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S096399692501556X?via%3Dihub
Das EU-finanzierte „Darwin“-Projekt, entwickelt Teststrategien, die mit bioinformatischen Methoden einen genetischen Fingerabdruck von NGT-basierten Veränderungen erstellen – dies funktioniert, wenn Referenzgenome und Datenbanken existieren.
Wenn diese Pflanzen und Produkte der Kategorie NGT 1 ident zur herkömmlichen Züchtibg wären, warum sollen sie dann in anderen Rechtsmaterien anders behandelt werden, wieso sollen sie dann patentierbar sein? Müsste es dann nicht eine konsequente rechtliche Gleichbehandlung geben?